Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen! (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen ( „Foto Solitaire“ – nachstehend auch Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden. Spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung oder Leistung bzw. des Angebots von der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, wenn ihnen nicht binnen drei Werktagen schriftlich widersprochen wird. Sie regeln insbesondere die Herstellung und Bestellung von Bilderzeugnissen.

3. Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Angebotes überstellt. Mit Annahme des Auftrages sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Foto Solitaire diese schriftlich anerkennt.

4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung sowie für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches, dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.)

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für eine einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift, Werbebroschüre usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. Hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

Das gilt insbesondere für:

a. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere bei Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

b. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des überlassenen Bildmaterials,

c.  die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.) soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB dient.

d.  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

e.  jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

f.  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

g. Die vereinbarten Nutzungsrechte werden nicht mit Lieferung der Bilder, sondern erst mit vollständiger Bezahlung der angebotenen Leistungen und nur in dem vereinbarten Umfang übertragen.
h. Bei Zahlungsverzug verlieren alle ggf. gewährten Rabatte ihre Gültigkeit.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [ © foto-solitaire.de ] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

6. Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.

7. jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerkes in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilderzeugnisse so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmer mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleiben und der Auftragnehmer als Urheber der Bilderzeugnisse klar und eindeutig identifizierbar ist:
( „Foto: Foto Solitaire | www.foto-solitaire.de“ ).
10. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bildbearbeitung fremder Bilderzeugnisse zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

IV. Haftung

1. Foto Solitaire übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechen unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie das Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Foto Solitaire haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Foto Solitaire beschränkt auf den Einsatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

4. Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet Foto Solitaire nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

5. Das Recht des Kunden sich wegen eines nicht von Foto Solitaire zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

6. Soweit die Haftung von Foto Solitaire nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Foto Solitaire Preisliste, nachzulesen auf www.foto-solitaire.de. Für die Herstellung der Bilderzeugnisse wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Einer Abrechnung nach der jeweils gültigen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wird ausdrücklich widersprochen. Die Endpreise weist der Auftragnehmer gegenüber Endverbrauchern gem. §19 UstG ohne Umsatzsteuer aus. Über die Leistung die der Auftragnehmer erbracht hat erstellt er dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Auftragnehmer ist berechtigt für die zu erbringende Leistung einen Vorschuss zu verlangen, dieser ist im Voraus zu entrichten. Der fällige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Gesamtbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben worden sein oder beim Auftragnehmer muss ein gedeckter Scheck bzw. Barmittel in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und Kaufpreises bleiben die hergestellten lieferten Bilderzeugnisse Eigentum des Auftragnehmer. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilderzeugnisse gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zum vereinbarten Zweck gem. Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, so ist dies schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen ( z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gem. V 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das im Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 (fünfundsiebzig EURO) je Aufnahme an.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsgreifeden Gegenforderungen.

6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.

7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie -aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Foto Solitaire, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 (einhundert EURO) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).

8. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurück zu senden, beizufügen sind fünf Belegexemplare. Eine Verlängerung der Zweimonatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurück zu geben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten und in branchenüblicher, schützender Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transportes bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

4. Der Kunde bestätigt, dass er sämtliche Nutzungsrechte am Körperschmuck (Piercings, Tattoos etc.) der abgebildeten Personen besitzt bzw. sichergestellt hat, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und stellt den Fotografen hinsichtlich jedweder Ansprüche von Dritten frei.

VIII. Teilnahme an Foto Solitaire Workshops

1. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gem. § 312b, Abs. 3 Punkt 6 BGB (nachzulesen unter z.B. www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html) finden Anwendung. Dort heißt es:

„…  Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge …
… (6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, …“

Daher besteht kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Die anmeldende Person hat im Vorfeld zu klären, ob die als Teilnehmer/-in gebuchte Personen auch tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen können und/oder wollen. Die Verhinderung eines Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Vertragsauflösung. Da die Workshopplätze begrenzt sind und ausverkaufte Veranstaltungen aus dem Verkauf/der Werbung genommen werden, kann eine kostenfreie Stornierung nicht angeboten werden. Das Nicht-Erscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind EUR 12,50 pro Schreiben zzgl. Von Fremdkosten wie z.B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart. Im Interesse ehrlicher Anmelder wird die IP-Adresse der anmeldenden Person bis zur Workshopteilnahme gespeichert. „Spaßanmeldungen“ unter Angabe fiktiver Daten werden unnachsichtig straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sämtliche entstehenden Kosten eines solchen Verfahrens, mindestens jedoch EUR 750,00 (siebenhundertfünfzig EURO), sind durch die missbräuchlich anmeldende Person zu tragen.

2. Die Teilnahmegebühr ist in einem Betrag bei Anmeldung fällig und ist entsprechend innerhalb von sieben Werktagen nach Anmeldung/Eingang der Rechnung bzw. allerspätestens zum Veranstaltungstag zu begleichen. Maßgeblich ist nicht das Datum der Überweisung, sondern der Geldeingang bei Foto Solitaire. Teilzahlungen durch z.B. gemeinsam angemeldete Teilnehmer sind nur nach vorheriger Absprache mit Foto Solitaire möglich und bedingen, dass im Verwendungszweck der Name der angemeldeten Personen(!) (falls abweichend: nicht der Überweiser oder die teilnehmende Person!) und die Rechnungsnummer angegeben wird. Fehlen diese Angaben oder sind diese unvollständig und kann dadurch die Zahlung dem originären Vertragspartner bei der Anmeldung(=der oder die anmeldende Person) nicht automatisiert zugeordnet werden, wird der entstehende manuelle Aufwand berechnet mit mindestens EUR 25,00. In diesem Fall ist zu gewährleisten, dass der Betrag spätestens am Tag vor der Veranstaltung auf dem Konto von Foto Solitaire eingeht. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so hat der Teilnehmer bei veranstaltungsbeginn nachzuweisen, dass der Betrag das Konto verlassen hat. Sollte auch dies nicht gewährleistet sein, so kann alternativ auch bar am Veranstaltungstag gezahlt werden.

Eventuell eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit (=Eingang Zahlung später als zehn Tage nach der Buchung) (Zahlungsziel sieben Tage plus drei Tage Karenzzeit). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als dreißig Tagen ist Foto Solitaire zur Sicherung seiner Ansprüche berechtigt, den oder die Plätze erneut in den Verkauf zu geben – und eine Verwaltungsgebühr i.H.v. EUR 25,00 pro Platz zu berechnen. Erst der tatsächliche Weiterverkauf der Plätze entlastet die anmeldende Person von der Hauptforderung der Anmeldung, wobei anfallende Mahnspesen und die vorgenannte Verwaltungsgebühr auf jeden Fall anfallen.

Sollte der Zeitraum zwischen Anmeldung Veranstaltung sieben Tage unterschreiten, kann die Teilnahmegebühr per Kontoauszug vor Ort nachgewiesen oder in bar entrichtet werden.

Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind EUR 12,50 pro Schreiben zzgl. Fremdkosten wie z.B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart. Gleiches gilt, wenn die anmeldende Person, absichtlich oder unabsichtlich, falsche Bankdaten bei der Buchung abgegeben hat.

3. Der Teilnehmer erscheint, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, auf eigene Kosten und Risiko.

4. Das Nichterscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

5. Die Teilnahme am Workshop ist – wie bei einer Konzert- oder Theaterkarte – übertragbar. Der oder die Teilnehmer/in hat das Recht, den Platz aus beliebigem Grund auf eine beliebige Person zu übertragen, sofern diese

* mindestens 18 Jahre alt oder in Begleitung eines zahlenden volljährigen Workshopteilnehmers ist

* Nicht im Vorfeld durch Foto Solitaire aufgrund besonderer Vorfälle (Hausverbot) von Veranstaltungen von Foto Solitaire grundsätzlich ausgeschlossen ist

* diese AGB anerkennt

6. Foto Solitaire ist berechtigt, die Veranstaltung(en) aus wichtigem Grund zu verschieben oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit des Hauptreferenten, Nichtverfügbarkeit der gebuchten Eventlocation aus zwingendem Grund …

7. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung der gebuchten Veranstaltung wird Foto Solitaire die anmeldenden und, wenn abweichend, teilnehmenden Kunden via eMail, SMS, WhatsApp oder falls keine eMailadresse oder Mobilfunknummer vorliegt, ggf. postalisch über die Veränderung informieren. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sicherzustellen, dass Foto Solitaire eine aktuelle eMailadresse oder falls nicht vorhanden, Mobilfunknummer, oder falls nicht vorhanden, postalische Anschrift vorliegt.

8. Im Falle einer Absage wird Foto Solitaire die volle Workshopgebühr per Rücküberweisung an die vorliegende Adresse der anmeldenden Person erstatten. Adressänderungen sind vom Kunden anzuzeigen. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer Verlegung, gleich ob räumlich oder zeitlich, hat der Vertragspartner das Recht, bis 72 Stunden vor dem aktuellen veranstaltungszeitraum vom Vertrag zurück zu treten.

9. Sollte der Hauptreferent des Workshops wegen Krankheit oder anderem zwingenden Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird die Veranstaltung verlegt oder abgesagt. Sollten Nebenreferenten wegen Krankheit oder aus anderem zwingendem Grund verhindert sein, so wird Foto Solitaire angemessenen Ersatz stellen.

10. Mit der Teilnahme am Workshop erwirbt der Teilnehmer keine Persönlichkeitsrechte am Bild gleichfalls teilnehmender Personen oder Modellen. Fotos von den von Foto Solitaire für den Workshop gebuchten Modelle dürfen ausschließlich zur nichtkommerziellen, privaten Nutzung analog zu den gesetzlichen Richtlinien benutzt werden, solange sie FSK 16 entsprechen. Es dürfen keine Fotos veröffentlicht werden, die der abgebildeten Person schaden könnten.

11. Foto Solitaire übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer mitgebrachtes oder deponiertes Equipment.

12. Im Interesse des geregelten Veranstaltungsflusses ist die Teilnahme mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten am Treffpunkt des gebuchten Workshop nicht mehr möglich. Sofern am gleichen Tag eine weitere Veranstaltung stattfindet, liegt es im Ermessen des Veranstalters zu prüfen, ob im Folgeworkshop ein Platz frei ist, so dass alternativ am Folgeworkshop teilgenommen werden kann. Sollte im darauf folgenden Workshop kein Platz frei sein, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am Workshop, ohne daraus einen Erstattungsanspruch für den Teilnehmer zu begründen. Sollte bei verspätetem Erscheinen die Teilnahme durch die Projektleitung ausnahmsweise genehmigt werden, so schließt die dadurch resultierende Minderung der Leistung einen Erstattung,- Rücktritts- oder Minderungsanspruch des Teilnehmers ausdrücklich aus.

13. Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen, ist im Interesse des kompakten Workshops nicht möglich.

14. Foto Solitaire übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Ausrüstung, sofern Foto Solitaire kein Verschulden trifft. Für Personenschäden jeglicher Art, insbesondere durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit Foto Solitaire kein Verschulden trifft. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die den Teilnehmern angeboten wird. Für die eigene Sicherheit während der Teilnahme am Workshop ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

IX. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für den Einzelfall Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Die Rechte am eigenen Bild abgebildeter Personen sind gem. DSGVO einzuhalten.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag i.H.v. 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. VI.1 oder 2. Gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen i.H.v.

* EUR 0,25 pro Tag und Bild für s/w – oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate

* EUR 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens

* EUR 40,00 pro s/s – oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat

* EUR 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat

* EUR 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

* EUR 500,00 pro nichtwiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat

Bei Beschädigung sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet wird, ist eine Vertragsstrafe i.H.v. 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100,00.

6. Durch die in Ziff. VII vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

7. Mit dem Erwerb als Fotokollektion im App werden sehr eingeschränkte persönliche und in jedem Fall nicht-exklusive nicht-kommerzielle Nutzungsrechte übertragen. Das Entfernen des Urhebernachweises ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Nutzung der Bilddaten ohne den urhebernachweis wird entsprechend dieser AGB mit dem fünffachen Zuschlag auf das marktübliche Honorar geahndet. Sollte zusätzlich kein externer Urhebernachweis angebracht sein, fällt branchenüblich ein weiterer Zuschlag an. Weitere Schadensersatzansprüche durch den Fotografen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

X. Datenschutz

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

1. Foto Solitaire, Jürgen Marquardt, Mozartstraße 89A, 40822 Mettmann, erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einem Auftrag oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Jürgen Marquardt, Mozartstraße 89A, 40822 Mettmann, info@foto-solitaire.de

2. Foto Solitaire ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per email und/oder Telefon aufnehmen dürfen.

3. Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

4. Dauer der Speicherung Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

5. Ihre Rechte Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

Jürgen Marquardt, Mozartstraße 89A, 40822 Mettmann, Telefon +491734221872, E-Mail: info@foto-solitaire.de

6. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

XI. Nebenabreden / Besonderes

1. Sollte der Kunde in Deutschland ansässig sein, gilt Deutsches Recht und in Deutschland vereinbart. Gerichtsstand ist Mettmann.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

3. Etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

4. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Gültig ab 25.05.2018

AGB Foto Solitaire (Hochzeitsfeierlichkeiten)

 

  1. Allgemeines
    1. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
    2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie und erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
    3. „Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
    4. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und-/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
    5. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
    6. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle
      vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
      Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
      Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich  oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.
    7. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    8. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
    9. Bitte beachten: Während der standesamtlichen oder kirchlichen Trauungszeremonie oder des Paar- und Gruppenfotoshootings ist das zeitgleiche Fotografieren von Gästen des Auftraggebers unerwünscht. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers zu anderer Zeit Gelegenheit eigene Fotos zu machen wenn der Auftragnehmer vorab die gewünschten Aufnahmen gemacht hat.
    10. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber nach der Hochzeit vorgelegt werden
    11. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren
    12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Honorarvereinbarung
  2. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
  3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftragnehmer jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jegliche Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Bitte beachten Sie dass Sie mit dem gezahlten Honorar nur private und keine kommerziellen Nutzungsrechte erworben habt. Sollte es andere Dienstleister Ihrer Hochzeit geben, die meine Bilder nutzen wollen, so geben Sie ihnen einfach meine Kontaktdaten, ich finde dann mit ihnen eine Lösung.
  4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  5. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftragnehmer erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars. Eine vorherige Nutzung der Bilder ist unzulässig.
  6. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
  7. Erteilt der Fotograf mit Genehmigung des Auftraggebers an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  8. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
    Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
  9. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Gesetzes zum Urheberrecht (§2, §7 UrhRG) zu.
  10. Optional – Einräumung Veröffentlichungsrechte
    Künftige Brautpaare mochten sich auch von der Qualität der Arbeiten von Foto Solitaire  überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein. Daraus resultierend bereits ein eingerechneter Preisnachlass von EUR 350.- auf den Gesamtauftragswert. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass Foto Solitaire die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder Magazinen vornehmen darf. Foto Solitaire darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Foto Solitaire dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Foto Solitaire von der Haftung vollumfänglich freistellen.
  11. Honorare
  12. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reise- und Übernachtungskosten berechnet.
  13. Fällige Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
  14. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalt der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
  15. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50% der Auftragssumme innerhalb von sieben Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Die restlichen 50% des Auftragswertes sind zahlbar bei Übergabe der Bilder in bar.
  16. Es wird darauf hingewiesen, dass:
  17. bei Kündigung des Vertrages bei mehr als 60 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin keine Rückzahlung der Reservierungsgebühr erfolgt. 50% der Reservierungsgebühr werden in einen Gutschein für ein Fotoshooting umgewandelt, der innerhalb 12 Monaten einzulösen ist
  18. bei Kündigung des Vertrages von weniger als 60 Tagen vor dem Hochzeitstermin erfolgt keine Rückzahlung der Reservierungsgebühr
  19. bei Kündigung des Vertrages von weniger als 15 Tagen vor dem Hochzeitstermin ist der vereinbarte Gesamtauftragswert binnen fünf Werktagen fällig und auf das o.a. Konto zu überweisen
  20. Da der Auftragnehmer hat keine Gelegenheit mehr hat, kurzfristig einen Ersatzauftrag zu beschaffen, erfolgt wegen entgangenen Gewinns (§252 BGB) keine Rückzahlung und es wird gem. o.g. Hinweisen b und c verfahren. Dies entfällt, wenn der Auftraggeber für einen gleichwertigen Ersatzauftrag sorgt und der Auftragnehmer diesen akzeptiert und schriftlich bestätigt. Trifft die Reservierungsgebühr nicht fristgemäß ein, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
  21. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der in Rechnung gestellt wird.
  22. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb drei Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 75,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
  23. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens sieben Tage danach in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
  24. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers
  25. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren beim Auftragnehmer
  26. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar
  27. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten
  28. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar i.H.v. €150.- für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde
  29. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  1. Reisekosten, sonstige Kosten

Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang (20km um Mettmann inkl.) oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,50 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

Haftung

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
    Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  5. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von fünf Tagen nach Übergabe der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  6. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
  7. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
  10. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
  11. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  12. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
  13. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

  1. Datenschutz (DSGVO)

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wurde dem Auftragnehmer ausgehändigt und besprochen, es bestehen keine Fragen seitens des Auftraggebers, sie ist zudem unter https://www.foto-solitaire.de/datenschutz/ nachzulesen.

Der Fotoauftrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen. Während der Hochzeitsveranstaltung können Gäste des Auftraggebers fotografiert werden (Gruppenfotos, Momentaufnahmen). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Sinne der DSGVO frei von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste gegenüber der Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Bilderzeugnissen. Der Auftraggeber informiert seine Gäste darüber, dass Fotoarbeiten ausgeführt werden. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wurde dem Auftraggeber ausgehändigt, sie ist zudem auf der Homepage https://www.foto-solitaire.de/datenschutz/ einsehbar und kann hierüber jederzeit auch den Gästen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bzw. Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Diese AGB gelten ab dem 25.05.2018, alle früheren AGB (Hochzeit) verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.